top of page

Haushaltssatzung für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023

Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Obere Schwarze Elster

für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023



Auf der Grundlage der §§ 95 Abs. 1 Nr. 2, 95a und 74 Abs. 1 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung und § 58 Abs. 2 Sächsisches Gesetz über kommunlae Zusammenarbeit in Verbindung mit § 16 Sächsische Eigenbetriebsverordnung hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Obere Schwarze Elster in öffentlicher Sitzung vom 24.11.2021 folgende Haushaltssatzung für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 mit dem Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 beschlossen:

§ 1


Die Haushaltssatzungen für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 werden, getrennt nach Wirtschafjahren 2022 und 2023, festgesetzt mit:

Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr

2022 2023

EUR EUR


1. einem Jahresüberschuss im Erfolgsplan von 835.306 372.523

davon Erträge 7.709.598 7.449.616

Aufwendungen 6.874.292 7.077.093


Der jeweilige Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2. Mittelzu-/ Mittelabfluss im Liquiditätsplan -780.834 -1.150.635

davon

aus laufender Geschäftstätigkeit 2.504.560 2.404.068

aus Investitionstätigkeit -7.871.059 -8.197.333

aus Finanzierungstätigkeit 4.585.665 4.642.630

Mittelzufluss aus Kreditaufnahmen 0 0

Investitionsvolumen 7.871.059 8.197.333


3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen beträgt 0 6.477.833


§ 2

1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf

500.000 500.000

§ 3

1. Die Verwaltungskostenumlage der Mitgliedsgemeinden wird festgesetzt auf

0 0

§ 4

1. Die Straßenentwässerungskostenumlage der Mitgliedsgemeinden wird festgesetzt auf 530.190 553.331

§ 5


1. Die Allgemeine Umlage zum Finanzausgleich der Mitgliedsgemeinden wird festgesetzt auf 174.624 180.366



Kamenz, den 4. April 2022

Dantz

Verbandsvorsitzender

bottom of page