Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Obere Schwarze Elster
für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023
Auf der Grundlage der §§ 95 Abs. 1 Nr. 2, 95a und 74 Abs. 1 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung und § 58 Abs. 2 Sächsisches Gesetz über kommunlae Zusammenarbeit in Verbindung mit § 16 Sächsische Eigenbetriebsverordnung hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Obere Schwarze Elster in öffentlicher Sitzung vom 24.11.2021 folgende Haushaltssatzung für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 mit dem Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 beschlossen:
§ 1
Die Haushaltssatzungen für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 werden, getrennt nach Wirtschafjahren 2022 und 2023, festgesetzt mit:
Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr
2022 2023
EUR EUR
1. einem Jahresüberschuss im Erfolgsplan von 835.306 372.523
davon Erträge 7.709.598 7.449.616
Aufwendungen 6.874.292 7.077.093
Der jeweilige Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
2. Mittelzu-/ Mittelabfluss im Liquiditätsplan -780.834 -1.150.635
davon
aus laufender Geschäftstätigkeit 2.504.560 2.404.068
aus Investitionstätigkeit -7.871.059 -8.197.333
aus Finanzierungstätigkeit 4.585.665 4.642.630
Mittelzufluss aus Kreditaufnahmen 0 0
Investitionsvolumen 7.871.059 8.197.333
3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen beträgt 0 6.477.833
§ 2
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf
500.000 500.000
§ 3
1. Die Verwaltungskostenumlage der Mitgliedsgemeinden wird festgesetzt auf
0 0
§ 4
1. Die Straßenentwässerungskostenumlage der Mitgliedsgemeinden wird festgesetzt auf 530.190 553.331
§ 5
1. Die Allgemeine Umlage zum Finanzausgleich der Mitgliedsgemeinden wird festgesetzt auf 174.624 180.366
Kamenz, den 4. April 2022
Dantz
Verbandsvorsitzender