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Auslegung Entwurf der Zweijahreshaushaltssatzung und Wirtschaftsplan

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Zweijahreshaushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan des Abwasserzweckverbandes (AZV) Obere Schwarze Elster für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025


Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Zweijahreshaushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan des AZV Obere Schwarze Elster für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 erfolgt gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO an 7 Arbeitstagen im Zeitraum vom 2. bis 10. November 2023, montags, mittwochs und donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr, dienstags von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr in den Geschäftsräumen des Geschäftsbesorgers des AZV Obere Schwarze Elster, der ewag kamenz, An den Stadtwerken 2 in 01917 Kamenz.


Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt. Einwohner und Abgabepflichtige haben demnach die Möglichkeit, im Zeitraum vom 2. bis 21. November 2023, schriftlich oder montags, mittwochs und donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr, dienstags von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Niederschrift beim AZV Obere Schwarze Elster, c/o ewag kamenz, An den Stadtwerken 2 in 01917 Kamenz, Einwendungen gegen den Entwurf der Zweijahreshaushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 zu erheben. Über diese Einwendungen wird die Verbandsversammlung des AZV Obere Schwarze Elster nach Ablauf dieser Frist in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.


Kamenz, den 23.10.2023


Abwasserzweckverband Obere Schwarze Elster

gez. Dantz, Verbandsvorsitzender

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