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Bekanntmachung - Genehmigung der Zweijahreshaushaltssatzung für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025

Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes (AZV) Obere Schwarze Elster über die Genehmigung der Zweijahreshaushaltssatzung für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025

 

Die Verbandsversammlung des AZV Obere Schwarze Elster hat in ihrer Sitzung am 29.11.2023 die Zweijahreshaushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 beschlossen. Diese Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan wurde dem Landratsamt Bautzen mit Schreiben vom 07.12.2023 vorgelegt. Von der Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Bescheid vom 29.01.2024 (Az.: 15.3-093.12:24/25-AZV-OSE) die Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan des AZV Obere Schwarze Elster für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 genehmigt.


Gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO wird die nachstehende Haushaltssatzung für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 öffentlich bekannt gemacht.


Die öffentliche Auslegung der Zweijahreshaushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan des AZV Obere Schwarze Elster für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 erfolgt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO im Zeitraum vom 27. Februar bis einschließlich 06. März 2024 zu den üblichen Dienstzeiten, montags, mittwochs und donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr, dienstags von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr in den Geschäftsräumen des Geschäftsbesorgers des AZV Obere Schwarze Elster, der ewag kamenz, An den Stadtwerken 2 in 01917 Kamenz.

 

Kamenz, den 12.02.2024

 

Abwasserzweckverband Obere Schwarze Elster

gez. Dantz,  Verbandsvorsitzender


Zweijahreshaushaltssatzung für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025
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