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Bekanntmachung über die Genehmigung der Zweijahreshaushaltssatzung für die Wirtschaftsjahre 2022 ...

Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes (AZV) Obere Schwarze Elster über die Genehmigung der Zweijahreshaushaltssatzung für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023


Die Verbandsversammlung des AZV Obere Schwarze Elster hat in ihrer Sitzung am 24.11.2021 die Zweijahreshaushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 beschlossen. Diese Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan wurde dem Landratsamt Bautzen mit Schreiben vom 30.11.2021 vorgelegt. Von der Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Bescheid vom 25.02.2022 (Az.: 15.3-093.12:22-AZV OSE) die Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan des AZV Obere Schwarze Elster für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 genehmigt.

Gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO wird die nachstehende Haushaltssatzung für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Auslegung der Zweijahreshaushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan des AZV Obere Schwarze Elster für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 erfolgt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO im Zeitraum vom 17. bis einschließlich 25. Mai 2022 zu den üblichen Dienstzeiten, montags, mittwochs und donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr, dienstags von 9:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr in den Geschäftsräumen des Geschäftsbesorgers des AZV Obere Schwarze Elster, der ewag kamenz, An den Stadtwerken 2 in 01917 Kamenz.


Kamenz, den 10.05.2022


Abwasserzweckverband Obere Schwarze Elster

gez. Dantz

Verbandsvorsitzender


Haushaltssatzung

des Abwasserzweckverbandes Obere Schwarze Elster

für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023


Auf der Grundlage der §§ 95 Abs. 1 Nr. 2, 95a und 74 Abs. 1 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung und § 58 Abs. 2 Sächsisches Gesetz über kommunlae Zusammenarbeit in Verbindung mit § 16 Sächsische Eigenbetriebsverordnung hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Obere Schwarze Elster in öffentlicher Sitzung vom 24.11.2021 folgende Haushaltssatzung für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 mit dem Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 beschlossen:

§ 1


Die Haushaltssatzungen für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 werden, getrennt nach Wirtschafjahren 2022 und 2023, festgesetzt mit:


Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr

2022 2023

EUR EUR


1. einem Jahresüberschuss im Erfolgsplan von 835.306 372.523

davon Erträge 7.709.598 7.449.616

Aufwendungen 6.874.292 7.077.093


Der jeweilige Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2. Mittelzu-/ Mittelabfluss im Liquiditätsplan -780.834 -1.150.635

davon aus laufender Geschäftstätigkeit 2.504.560 2.404.068

aus Investitionstätigkeit -7.871.059 -8.197.333

aus Finanzierungstätigkeit 4.585.665 4.642.630

Mittelzufluss aus Kreditaufnahmen 0 0

Investitionsvolumen 7.871.059 8.197.333


3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen beträgt 0 6.477.833



§ 2

1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf

500.000 500.000



§ 3

1. Die Verwaltungskostenumlage der Mitgliedsgemeinden wird festgesetzt auf

0 0



§ 4

1. Die Straßenentwässerungskostenumlage der Mitgliedsgemeinden wird festgesetzt auf 530.190 553.331

§ 5


1. Die Allgemeine Umlage zum Finanzausgleich der Mitgliedsgemeinden wird festgesetzt auf 174.624 180.366


Kamenz, den 4. April 2022


Dantz

Verbandsvorsitzender

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